Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Die Stadt Halle (Saale) bietet die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche getätigt werden.
Zutrittsinformationen zur Stadtverwaltung
Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes entfällt die 3G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet), auch das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist nicht mehr verpflichtend.
Die Vorsprache in den Bürgerservicestellen "Marktplatz 1" und "Am Stadion 6", einschließlich Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Fundbüro, ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen wird empfohlen, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen, um bereits vorab klären zu können, in welcher Weise eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres konkreten Anliegens erfolgen kann.
Aufgrund der immens starken Inanspruchnahme der Terminkalender beträgt die Wartezeit auf einen Termin in beiden Bürgerservicestellen aktuell ca. 8 Wochen.
Telefonische Absprachen bzw. per E-Mail sind möglich unter:
Bürgerservicestelle Marktplatz 1: 0345 221 4619 oder einwohnerwesen@halle.de
(Pass-, Ausweis-,Meldeangelegenheiten)
Bürgerservicestelle Am Stadion 6:
KFZ-Zulassungsbehörde: 0345 221-1387 oder zulassungsbehoerde@halle.de
Fahrerlaubnisbehörde: 0345 221-1399 oder fahrerlaubnisbehoerde@halle.de
zur Online-Terminvergabe
Bitte beachten Sie folgende aktuellen Hinweise:
Folgende Anliegen, die Bürgerservicestellen betreffend, können online erledigt werden:
- Erteilung, Verlängerung, Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises
- Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung
- Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Verlustanzeige für einen Personalausweis oder Reisepass
- Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft
- Beantragung einer Einfahrgenehmigung für das LEUNA-CHEMIE STADION
Folgende Anliegen, die Bürgerservicestellen betreffend, können auch schriftlich erledigt werden:
- Ummeldung einer Wohnung innerhalb der Stadt Halle (Saale)
- Abmeldung ins Ausland
- Beantragung der Steueridentifikationsnummer
Vorsprache im Standesamt
Im Standesamt ist eine Vorsprache ebenfalls grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird empfohlen, das Standesamt vor einer Terminvereinbarung und in dringenden Fällen telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, um bereits vorab klären zu können, in welcher Weise eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres konkreten Anliegens erfolgen kann. Dies ist über die Standesamt-Hotline: 0345 221-4623 und die E-Mail-Adressen standesamt@halle.de oder heiraten@halle.de (nur Ehesachen) möglich. Die Anforderung von Urkunden und beglaubigten Registerauszügen (außer Neugeborene) ist über das entsprechende Online-Portal der Stadt Halle (Saale) oder in Außnahmefällen schriftlich (E-Mail, Fax, Post) möglich.
Vorsprache in der Staatsangehörigkeitsbehörde (Einbürgerungsanträge)
Die Stellung von Einbürgerungsanträgen ist grundsätzlich nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache und nicht per Post möglich. Eine persönliche Vorsprache ist ebenfalls nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine zur Stellung eines Einbürgerungsantrags können derzeit ausschließlich über das Terminportal und nicht telefonisch gebucht werden. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Stellung eines Einbürgerungsantrags beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt derzeit ausschließlich per E-Mail. Senden Sie bitte eine Anfrage zur Beratung an staatsangehoerigkeit@halle.de
Folgende Angaben sind zwingend erforderlich um eine Beratung im konkreten Einzelfall durchführen zu können:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Familienstand
- sind Kinder vorhanden (ggf. Alter der Kinder)?
- Aktuelle Staatsangehörigkeit(en)
- Sind in Deutschland erworbene Abschlüsse vorhanden (Schule, Ausbildung, Studium)?
- Derzeitige Tätigkeit (Erwerbstätig, selbständige Tätigkeit, Schulbesuch, Studium, Kita-Besuch)
- Wie wird der Lebensunterhalt gesichert und seit wann (Erwerbstätigkeit, selbständige Tätigkeit, Job-Centerleistungen)?
Die nachträgliche Abgabe von Unterlagen in bereits laufenden Verfahren kann im Regelfall per E-Mail oder Post erfolgen. Hierzu ist keine Terminvereinbarung erforderlich!
Sollten Fragen zu anderen Dienstleistungen der Staatsangehörigkeitsbehörde (z.B. Beibehaltung oder Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit, Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit) vorhanden sein, wird ebenfalls eine Kontaktaufnahme per E-Mail empfohlen.
Terminvereinbarung im Fachbereich Gesundheit
Die Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (ehem. Gesundheitszeugnis) im Fachbereich Gesundheit ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter Telefon: 0345 221-3237) oder für Selbstzahler über die Online-Terminvergabe möglich.
Online-Terminvergabe
Suchen Sie sich einfach Ihre Behörde sowie die entsprechende Dienstleistung aus und reservieren Sie sich einen für Sie passenden Termin zur Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten:
Bringen Sie zu Terminen der Kfz-Zulassung das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat mit.
Bitte beachten Sie:
Nach der Buchung über das Internet erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Reservierungsbestätigung. Damit der Termin wirklich aktiviert wird, ist es zwingend notwendig, innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt der E-Mail auf den ersten Link zu klicken. Mit dem zweiten Link können Sie den bereits bestätigten Termin jederzeit löschen. Wenn Sie den Zugang der Reservierungsbestätigung innerhalb der nächsten fünf Minuten nach der Buchung in Ihrem Posteingang nicht verzeichnen können, schauen Sie bitte in Ihrem SPAM-Ordner nach.