Kinderbetreuung
Kinderbetreuung
In Kindertageseinrichtungen werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags regelmäßig betreut. Die Betreuung ist in Sachsen-Anhalt im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) festgeschrieben. Damit hat jedes Kind einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Kaum eine vergleichbar große Stadt in Deutschland hat mehr Betreuungsplätze.
Derzeit betreibt der Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) 51 Kindertagesstätten und die 38 freien Träger 100 Einrichtungen.
Mehr Informationen zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten befinden sich im Elternportal der Stadt Halle (Saale). Hier können Sie Kindertagesbetreuungsangebote fast aller Träger von Kitas, Tagespflegestellen und Horte der Stadt Halle (Saale) suchen.
Eine aktuelle Schnellübersicht über Angebote in der Tagespflege Sie bereits hier:
Darüber hinaus kann das Kind bei einer oder mehreren Einrichtungen online unverbindlich angemeldet werden.
Die Stadt verfügt über ein weit verzweigtes Netz an Kindertageseinrichtungen, in denen kleine Hallenser im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt und Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr betreut und gefördert werden.
Hierbei wird eine Vielzahl unterschiedlicher pädagogischer Ansätze und Konzepte verwirklicht.
Die Stadt Halle (Saale) bietet die Unterbringung in:
- Kinderkrippen und Kindertagespflege - für Kinder von 0 bis 3 Jahren
- Kindergärten - für Kinder von 3 bis 6 Jahren bzw. bis zum Schuleintritt
- Horte - für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr
An den Grundschulen gibt es Horte verschiedener Träger. Hier werden Kinder vor und nach dem Unterricht betreut und bei der Erledigung von Hausaufgaben unterstützt. Die Betreuungszeit beginnt vor Schulbeginn und endet 17 Uhr, zum Teil auch später.
In den Kindertagesstätten wird die Betreuung der Kinder zunehmend in altersgemischter Form realisiert. Die meisten dieser Einrichtungen betreuen Kinder von 0 bis 6 Jahren in kleinen gruppenähnlichen Strukturen. In einzelnen Einrichtungen wurde das Betreuungsangebot auf das Grundschulalter erweitert.
Das Kind kann im Rahmen der regulären Öffnungszeiten und des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz wahlweise 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 oder 12 Stunden täglich betreut werden.
Die finanzielle Sicherung der Betreuungsangebote erfolgt überwiegend durch öffentliche Gelder. Die Eltern selbst werden zur teilweisen Sicherung der Kosten durch Elternbeiträge herangezogen. Der Stadtrat hat eine Kostenbeitragsobergrenze in Höhe von 285 Euro beschlossen.
Die Anmeldungen für einen Betreuungsplatz sind bei dem jeweiligen Träger bzw. in der jeweiligen Kindertageseinrichtung persönlich, schriftlich oder online über das Elternportal der Stadt Halle (Saale) vorzunehmen. Weitere Beratung und Unterstützung bei Ihrer Suche eines Betreuungsplatzes wird durch den Fachbereich Bildung - „Unterstützung bei der Kitaplatzsuche“ geleistet. Dazu sollten die Anmeldeangaben zum Kind und eine Telefonnummer per E-Mail an gabriele.tendler@halle.de gesendet werden. Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von 10 Tagen. Telefonische Erreichbarkeit besteht am Dienstag 13 -16 Uhr und am Donnerstag 9 -12 Uhr, unter 0345 221-3184.
Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gibt es die Möglichkeit, Ihr Kind bei einer Tagesmutter unterzubringen. Wenn Oma, Opa oder Freundin nicht einspringen können, ist im Notfall beispielsweise auch das CVJM Familienzentrum da.
Weitere Informationen:
- Anmeldung eines Betreuungsplatzes (PDF | 165 KB)
- Betreuungsangebot/ Zusammenarbeit mit den Eltern (PDF | 159 KB)
- Kostenbeiträge Kinderbetreuung (PDF | 36 KB)
- Allgemeine Öffnungszeiten Kindertageseinrichtungen (PDF | 26 KB)
- Kinder aus Fremdgemeinden (PDF | 55 KB)
- Verpflegung der Kinder während des Aufenthalts in der Kita (PDF | 154 KB)